Unsere Mietverwaltung: Ihr Rundum-sorglos-Paket

Überlassen Sie uns die komplexe Mietverwaltung. Entlasten Sie sich als Eigentümer und profitieren Sie von unserem umfassenden Service.

Beratungsgespräch

In der Mietverwaltung übernehmen wir auf Wunsch alle Aufgaben und Pflichten, die zu Ihrer Immobilie und Vermietung entstehen. So können Sie als Hauseigentümer die Betreuung des Mietobjekts weitgehend an uns delegieren.

Unsere Leistungen umfassen im Wesentlichen vier Bereiche: die Vertragsverwaltung, das Rechnungswesen, die allgemeine Verwaltung und das technische Gebäudemanagement. Bitte klicken Sie auf einen der Punkte unten, um weitere Informationen zu den Leistungsmerkmalen zu erhalten.

Unsere Leistungen in der Mietverwaltung

  • Erfassung aller Objekt- und Mieterstammdaten: Zu der Liegenschaft werden alle notwendigen Objekt- und Mieterstammdaten erfasst und elektronisch gepflegt.
  • Sicherstellung vereinbarter Mietsicherheiten: Alle entgegengenommenen Mietsicherheiten werden auf einem separaten Konto zinsbringend angelegt.
  • Die Vertragsabwicklungen mit den Mietern: Wir sind Ansprechpartner für die Mieter bezüglich Fragen zum Mietvertrag und der Liegenschaft.
  • Eingangskontrolle der Mietzahlungen und Nebenkosten: Die Eingänge der Mieten und Nebenkosten werden automatisch monatlich überwacht und möglichst per Lastschrift eingezogen.
  • Organisation des außergerichtlichen Mahnverfahrens mit Erstellung eines Mahnbescheids: Bei Notwendigkeit wird unsererseits ein Mahnbescheid zur Sicherstellung von Zahlungsforderungen beauftragt.
  • Prüfung und Zahlung aller Ausgaben: Alle eingehenden Rechnungen werden auf Plausibilität geprüft und zur Zahlung angewiesen.
  • Überprüfung vereinbarten Mietgleitklauseln: Wir sind für die Überprüfung und Einhaltung vereinbarten Mietklauseln verantwortlich.
  • Überprüfung des Mietpreisniveaus: Das derzeitige Mietpreisniveau wird anhand von Verbandszahlen- und Tabellen bzw. Mietspiegeln überprüft.
  • Vorschläge zur Anpassung von Mieterhöhungen: Sofern sich die Möglichkeit von Mieterhöhungen ergeben sollte, werden Sie als Eigentümer hierüber informiert.
  • Durchführung der Anpassung des Mietzinses: Nach Ihrer Zustimmung erfolgt eine Anpassung der Miete.
  • Nebenkostenvorauszahlungen anpassen: Ggf. werden nach Nebenkostenabrechnungen die Nebenkostenvorauszahlungen angepasst.
  • Abrechnung aller Ein- und Ausgabenvorgänge
  • Zahlungsrückstandslisten
  • Einnahmenüberschussrechnungen
  • Nebenkostenabrechnungen und Einziehung, evtl. Nachforderungen sowie ggf. Vorschlag zur Anpassung der Vorausleistung
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, Neuvermietung einschließlich Mietersuche mit Solvenz-Prüfung
  • Führen der Korrespondenz mit Mietern sowie Regelung sämtlicher Angelegenheiten mit den Mietern
  • Abnahme und Übergabe der vermieteten Einheiten bei Mieterwechsel
  • Überwachung des Versicherungsschutzes für das Objekt, Regulierung eventueller Schadensfälle; bei erheblichen Prämienunterschieden die Kündigung und den Neuabschluss von Versicherungsverträgen
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie Ausübung von Zurückbehaltungsrechten
  • Überprüfung aller Betriebs- und Bewirtschaftungskosten und deren Überwachung
  • Verwaltung von Hausakten und Belegen
  • Verwaltung von Mietsicherheiten
  • Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen des Objekts, einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Liefer- und Wartungsverträgen.
  • Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objekts erforderlichen Arbeiten.
  • Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme den Betrag von 1.000,00 €, werden wir wenigstens zwei Angebote einholen und den Auftrag nach Absprache mit dem Eigentümer vergeben.
  • Überwachung des Versicherungsschutzes für das Objekt, Regulierung eventueller Schadensfälle; bei erheblichen Prämienunterschieden die Kündigung und den Neuabschluss von Versicherungsverträgen
  • Abschluss und Kündigung von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften (z.B. für Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Außenanlagen). Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der vorgenannten Personen in Bezug auf das Objekt.
  • Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Objekt.
  • Überprüfung aller Betriebs- und Bewirtschaftungskosten und deren Überwachung
  • Umsetzung/Einhaltung behördlicher Vorgaben wie Legionellenprüfungen, Erneuerung/Erstellung von Energieausweisen, etc.